Selbstbestimmungsrecht der Bewohner
Forderung nach einer Volksabstimmung
Die Konstituierende Landesversammlung wurde auf Basis des Ergebnisses der letzten Reichsratswahl von 1911 gebildet. Zu dieser waren schon alle erwachsenen Männer wahlberechtigt gewesen. Dieses vorläufige Landesparlament erklärte am 11. November 1918 den Beitritt der deutschsprachigen Gebiete zum Staate Deutschösterreich. Bezüglich der gemischtsprachigen Gebiete forderte man das „Selbstbestimmungsrecht der Bewohner“, also eine Volksabstimmung