Zeittafel

zur Demokratischen Teilhabe | 1848 - 1994

1848   

Revolution, Ende des Feudalzeitalters; erste Wahlen auf allen politischen Ebenen (Frankfurter Reichsparlament, Wiener Reichsrat, Landtage, Gemeinderäte); Wahlrecht jedoch eingeschränkt und ungleich (Kurien- und Zensuswahlrecht).


1867   

Staatsgrundgesetz: Vereins- und Versammlungsfreiheit


1902   

Wahlreform für den Kärntner Landtag; allgemeine Wählerkurie mit Stimmrecht für alle Männer; die extreme Ungleichheit zwischen den Wählerklassen bleibt.


1907   

Allgemeines und gleiches Männerwahlrecht auf Reichsebene.


1919   

Wahlen für die Konstituierende Nationalversammlung in Wien; allgemeines und gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen


1920   

Die neue Bundesverfassung sieht auch direktdemokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten vor (Volksabstimmung und Volksbegehren).


1921   

Allgemeines Wahlrecht auf Landesebene in Kärnten eingeführt.


1964   

Erstes bundesweites Volksbegehren (ORF-Reform)


1978   

Erste Volksabstimmung aufgrund Art. 43 der Bundesverfassung (AKW Zwentendorf)


1980   

Erste Volksbefragung in Kärnten (Nockalm-Schutz)


1994   

Der Vertrag über den Beitritt zur EU enthält wesentliche Eingriffe in die österreichische Bundesverfassung und muss daher einer Volksabstimmung unterzogen werden (Art. 44). Bei dieser stimmen 66,6 % der Wähler dem Beitrittsvertrag zu.

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