Zeittafel
zur Demokratischen Teilhabe | 1848 - 1994
1848
Revolution, Ende des Feudalzeitalters; erste Wahlen auf allen politischen Ebenen (Frankfurter Reichsparlament, Wiener Reichsrat, Landtage, Gemeinderäte); Wahlrecht jedoch eingeschränkt und ungleich (Kurien- und Zensuswahlrecht).
1867
Staatsgrundgesetz: Vereins- und Versammlungsfreiheit
1902
Wahlreform für den Kärntner Landtag; allgemeine Wählerkurie mit Stimmrecht für alle Männer; die extreme Ungleichheit zwischen den Wählerklassen bleibt.
1907
Allgemeines und gleiches Männerwahlrecht auf Reichsebene.
1919
Wahlen für die Konstituierende Nationalversammlung in Wien; allgemeines und gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen
1920
Die neue Bundesverfassung sieht auch direktdemokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten vor (Volksabstimmung und Volksbegehren).
1921
Allgemeines Wahlrecht auf Landesebene in Kärnten eingeführt.
1964
Erstes bundesweites Volksbegehren (ORF-Reform)
1978
Erste Volksabstimmung aufgrund Art. 43 der Bundesverfassung (AKW Zwentendorf)
1980
Erste Volksbefragung in Kärnten (Nockalm-Schutz)
1994
Der Vertrag über den Beitritt zur EU enthält wesentliche Eingriffe in die österreichische Bundesverfassung und muss daher einer Volksabstimmung unterzogen werden (Art. 44). Bei dieser stimmen 66,6 % der Wähler dem Beitrittsvertrag zu.