Der Weg zur Volksabstimmung
Ende Mai 1919 beschließt die Friedenskonferenz in Paris eine Volksabstimmung durchzuführen
Während die militärische Auseinandersetzung noch im Gange war, wurde im Mai eine Volksabstimmung festgesetzt. Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye am 10. September 1919, wurden die Bedingungen der Volksabstimmung festgelegt. Eine interalliierte Kommission war für den Ablauf der Abstimmung zuständig.